Düngeverordnung

Im Herbst 2019 fing es an, dass wir Bäuerinnen und Bauern uns (endlich!) auch auf der Straße zusammengefunden haben, um auf die Probleme, Sorgen und Nöte in der Landwirtschaft aufmerksam zu machen. Kaum ein Thema hat uns dabei so sehr geeint wie die neue, für 2020 angekündigte Düngeverordnung. Mit vielen Protesten, Gesprächen, gemeinsamen Positionierungen und direkten Anschreiben an Politiker haben wir es geschafft, dass es mit der neuen DüVO, die im Mai 2020 beschlossen wurde (DüVO), zumindest eine bundeseinheitliche Binnendifferenzierung, geregelt durch die AVV GeA  (avv-gebietsausweisung), gibt.

Damit sind wir aber noch lange nicht am Ende mit unseren Einwänden gegen die DüVO. Schon im März 2020 wurde vom LsV Ostfriesland eine Klage gegen die DüVO vorbereitet und mittlerweile eingereicht (http://lsv-ostfriesland.de/).

Auch bei uns in Schleswig-Holstein, wo die Fläche der „roten Gebiete“ massiv zurückgegangen ist, werden von betroffenen Landwirten verschiedene Klagewege beschritten.
Wir vom LsV SH+HH haben von Dr. Stephan Hannappel von der Hydor Consult GmbH ein exemplarisches Gutachten der Messstellen eines unserer Grundwasserkörper erstellen lassen (Zusammenfassung s.u.), wozu noch ein gemeinsamer Gesprächstermin im MELUND aussteht. Im November 2020 ist die LandesdüngeVO für SH verabschiedet worden. Da die Verbändeanhörung im Vorfeld wie so vieles wegen Corona nicht stattfinden konnte, mussten wir uns auch hier auf eine schriftliche Stellungnahme beschränken.

Soviel zu 2020, im neuen Jahr, wenn alle aus dem Winterschlaf erwacht sind, machen wir weiter!!

201105 Stellungnahme Landes DüVO

200115 Stellungnahme SH – DüV

 

Zusammenfassung des Gutachtens der Hydor Consult GmbH, Dr. Stephan Hannappel:

Gesamtbewertung der WRRL-Messstellen des GWK EL13 (SH/HH)

Die Bewertungen der Messstellen in Bezug auf den Ausbau, die ordnungsmäße Wartung und Funktion, sowie die hydrogeologische Repräsentativität wurden nach dem in Abb. 21 dargestellten Schema zu einer Gesamtauswertung aggregiert. Dabei werden Messstellen als ungeeignet eingestuft, die über gravierende bauliche Mängel verfügen, nicht repräsentativ bzw. nicht funktionsfähig sind oder auf die mehrere dieser Bewertungen zutreffen. Das ist für insgesamt elf der untersuchten Messstellen der Fall (vgl. Abb. 22). Nur eine einzige Messstelle verfügt in mindestens zwei der Kategorien über eine gute Bewertung (ohne bauliche Mängel, gewartet und funktionsfähig, repräsentativ für den zu betrachtenden Grundwasserleiter). Weitere sechs Messstellen wurden als zwar mangelbehaftet, aber grundlegend noch geeignet für den Messnetzbetrieb eingestuft. Es muss also davon ausgegangen werden, dass das WRRL-Messnetz innerhalb des GWK EL 13 nicht die nötige Grundlage für eine fachgerechte Bewertung und Einstufung der dortigen Grundwasserleiter darstellt. Es ist entsprechend anzuzweifeln, dass Analyseergebnisse, die allein aus diesem Messnetz stammen die tatsächliche Nitratbelastung im Grundwasserkörper abbilden können.

Zusammenfassung

Im Ergebnis aller durchgeführten Arbeiten können folgende Schlussfolgerungen gezogen werden:

  1. Die räumliche Ausweisung der Fläche des GWK El 13 in SH und HH erfolgte nach nicht nachvollziehbaren, uneinheitlichen Kriterien, die nicht in Übereinstimmung mit der Definition des Begriffs „GWK“ in § 3 Ziffer 6 des WHG stehen. Geohydraulische Kriterien des Grundwasserfließens wurden offenbar gar nicht verwendet.
  2. Die 2015 federführend von SH vorgenommene chemische Zustandseinstufung des GWK wegen Nitrat in den schlechten Zustand erfolgte nicht nach den Vorgaben in den §§ 6 und 7 der GrwV (2010). Es erfolgte keine flächenhafte Ermittlung der Belastung mit einem geostatistischen oder objektiv vergleichbaren Verfahren. Stattdessen erfolgte eine hydrogeologisch und geohydraulisch nicht nachvollziehbare 1:1-Übertragung der bloßen Messstellenanzahl in die Fläche.
  3. Die Konfiguration des WRRL-Messnetzes im GWK erfolgte nach keinem erkennbaren Konzept; insbesondere eine hydrogeologische Systemanalyse zur Berücksichtigung aller maßgeblichen hydrochemischen Einflussfaktoren (inkl. Landnutzung) wurde offenbar nicht vorgenommen.
  4. Die Messnetzdichte des WRRL-Messnetzes ist nach den Kriterien der AVV GeA (2020) aktuell völlig unzureichend. Für die anstehende Zustandsbewertung des 3. Bewirtschaftungsplans der EG-WRRL müsste das „Ausweisungsmessnetz“ inkl. der (gleichrangigen) Stützstellen im Vergleich zum derzeitigen WRRL-Messnetz mehr als verdoppelt werden: von 17 auf 45 Messstellen.
  5. Mit Ausnahme von zwei Messstellen sind alle übrigen 15 Messstellen innerhalb des hydrogeologischen Bezugshorizontes, der in der Region auch intensiv wasserwirtschaftlich für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt wird, ausgebaut (verfiltert).
  6. Bei der exemplarischen Überprüfung der Landnutzungsverteilung in flächenhaft ausgewiesenen Neubildungsbereichen zeigte sich eine gute Übereinstimmung zur Nutzung am Standort.
  7. 12 der 17 Messstellen liegen unterhalb eines langjährigen Mittelwertes von 50 mg/l Nitrat, acht der 12 davon sind quasi nitratfrei. Alle fünf Messstellen > 50 mg/l Nitrat haben ihre Filteroberkante sehr nahe bei bzw. sogar oberhalb der Grundwasseroberfläche. Sie sind also temporär bzw. ständig belüftet und damit nicht repräsentativ für den Bezugsgrundwasserleiter der WRRL.
  8. Die Überprüfung des bautechnischen Zustandes der 17 WRRL-Messstellen ergab bei nur einer Messstelle keinen Mangel; gravierende Mängel wurden indes auch nur bei vier Messstellen identifiziert; die meisten (elf) hatten „geringe“ Mängel, die ggf. leicht behoben werden könnten. Die laufende Wartung der Messstellen dagegen muss nach den Regeln der Technik zeitlich intensiviert werden, um einen einwandfreien Zustand der Bauwerke dauerhaft gewährleisten zu können.
  9. Die Sichtung der Probennahmeprotokolle der BUKEA ergab keine gravierenden Mängel. Die Dokumentation nach den vorgefertigten Musterprotokollen des LLUR muss aber verbessert werden.
  10. Die Bewertung der Qualität der hydrochemischen Laboranalytik anhand der Ionenbilanzen erbrachte nach den Regeln von DVWK (1994) nur bei 22 % der Analysen ein plausibles Ergebnis.
  11. In der Gesamtschau aller Kriterien konnte damit nur eine der 17 Messstellen als geeignet für die Verwendung innerhalb des WRRL-Messnetzes bewertet werden. Der wesentliche Grund hierfür liegt im baulichen Zustand sowie der Wartung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst Du dem zu. Datenschutzerklärung