Staatsziel Ernährungssicherung

22.08.2020

Wir brauchen marktstabilisierende Maßnahmen, möglicherweise in Form von Zöllen oder einer CO2-Steuer, aber das ist die Entscheidung der Politik. Jedenfalls ist die Marktordnung so zu gestalten, dass sie für alle Marktteilnehmer gerecht ist, das ist die Aufgabe des Staates. Wir wollen gerecht im Markt behandelt werden und Marktteilnehmer auf Augenhöhe sein.
Ebenfalls Aufgabe des Staates ist der Ausgleich zwischen den äußerst ambitionierten hohen Auflagen für inländische Lebensmittelproduktion/Landwirtschaft und dem Weltmarkt.
Daher plädieren wir für das

Staatsziel Ernährungssicherung durch regionale Produktion und Verarbeitung

Landwirtschaft bzw. Nahrungsmittelproduktion muss als Staatsziel aufgenommen werden, um die Ausgewogenheit zwischen Umwelt-, Klima-, Verbraucher-, Tierschutz und Ernährung zu gewährleisten.
So effizient wie möglich – so ressourcen- und klimaschonend wie nötig.
Vor diesem Hintergrund sind die Aspekte der Lebensmittelsicherheit konsequent einzuhalten. Fest steht: die Produktion von Lebensmitteln ist immer ein Eingriff in die Natur. Alle politischen Entscheidungen müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und dürfen nicht ideologisch oder parteipolitisch gefärbt sein.
Um diese Ziele zu erreichen muss in jedem Fall die EU-Handelspolitik so ausgestaltet sein, dass bei allen Handelsabkommen hiesige Standards und angemessene Erzeugerpreise in der Landwirtschaft nicht unterlaufen werden, und zwar nicht erst in der Bewertung ab Grenzübertritt, sondern in der gesamten Produktionskette. Angemessene Erzeugerpreise müssen zwingend die Betrachtung sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit beinhalten. Die deutschen Exporte landwirtschaftlicher Erzeugnisse dürfen wiederum nicht Berufskolleginnen und -kollegen in anderen Ländern dieser Welt benachteiligen. Auch bereits existierende Handelsabkommen sind so zu reformieren, dass sie die Einhaltung bestehender und sich weiter entwickelnder Standards nicht unterlaufen.

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