Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Bei der anstehenden GAP-Reform müssen folgende Punkte zwingend berücksichtigt werden:
1. Die Reform der GAP muss zeitlich parallel zur Farm-to-Fork-Strategie verlaufen. Die sich aus der Farm to Fork-Strategie der EU ergebenden Wettbewerbsnachteile müssen in der Mittelverteilung berücksichtigt werden (Tierwohl- und Umweltleistungen)
2. Alle Faktoren, die nicht zur Produktion direkt notwendig sind („Gemeinwohl“) müssen entlohnt werden und gleichzeitig muss die dezentrale bzw. regionale landwirtschaftliche Produktion und Weiterverarbeitung sichergestellt werden
3. Bei der Verteilung der Direktzahlungen muss der Faktor Arbeit berücksichtigt werden, es muss mehr Geld auf den produzierenden Betrieben ankommen. Nur dieser Teil darf auch als Agrarförderungen bezeichnet werden und deutlich erkennbar von den sonstigen Förderungen des ländlichen Raumes getrennt ausgewiesen werden.
4. Handelsabkommen (MERCOSUR): die EU-Handelspolitik muss so ausgestaltet sein, dass bei allen Handelsabkommen hiesige Standards und angemessene Erzeugerpreise in der Landwirtschaft nicht unterlaufen werden, und zwar nicht erst in der Bewertung ab Grenzübertritt, sondern in der gesamten Produktionskette. Angemessene Erzeugerpreise müssen zwingend die Betrachtung sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit beinhalten. Die deutschen Exporte landwirtschaftlicher Erzeugnisse dürfen wiederum nicht Berufskolleginnen und -kollegen in anderen Ländern dieser Welt benachteiligen. Auch bereits existierende Handelsabkommen sind so zu reformieren, dass sie die Einhaltung bestehender und sich weiter entwickelnder Standards nicht unterlaufen.
5. Es braucht eine klare agrarpolitische Richtungsentscheidung, um die negativen Folgen der Globalisierung im Bereich Tier-, Umwelt- und Klimaschutz anzupacken und nicht nur mit politischen Maßnahmen und Verordnungen den Versuch des Gegensteuerns.
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