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Bauern wollen keinen Soli 
… und auch keine Subventionen!


Struxdorf, 16. Januar 2024

Am 15. Januar 2024, im Kontext unserer Proteste, machte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir den Vorschlag eines Bauern-Soli. Der soll die Landwirte dabei unterstützen, ihre Ställe tierfreundlicher zu gestalten. Diesen Vorschlag lehnen wir nachdrücklich ab, auch wenn er Tierwohlabgabe oder Tierwohl-Cent heißt!

Hagen Stark, Vorstand LSV Deutschland e.V.: „Die Bauern protestieren gegen eine Steuererhöhung und als Reaktion schlägt Herr Özdemir eine neue Steuer vor?! Erst belastet man uns völlig über Gebühr, dann wieder etwas weniger, dafür dann aber die Verbraucher und die Kollegen aus der Fischerei. So geht das nicht.“

Stark weiter: „Landwirte sind Unternehmer und die Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingung für die Möglichkeit einer erfolgreichen Unternehmensführung zu schaffen. Dazu gehört eine Wettbewerbsfähigkeit, zumindest auf dem inneneuropäischen Markt.“

Mehr Markt – weniger Staat!


Ein Wettbewerbsnachteil ist die Streichung der Agrardieselentlastung, auch wenn diese schrittweise kommt, es bedeutet eine massive Steuererhöhung für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. Daher ist dieser Vorschlag nicht akzeptabel!

LSV Deutschland e.V. und die angeschlossenen Landesverbände fordern daher, dass eine schrittweise Abschaffung sämtlicher Subventionszahlungen erfolgt, wenn den heimischen Landwirten ZUVOR die nötigen gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen wurden, um mit dem Erlös der landwirtschaftlichen Erzeugnisse betriebswirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Neue Steuern oder Abgaben, Bauernmilliarden, Solis und so weiter stehen der Entwicklung hin zu einer starken, zukunftsfähigen Landwirtschaft entgegen. Unternehmer werden zu Unterlassern. Transfergeldempfänger haben keine Gestaltungsmöglichkeiten. Subventionsempfänger sind Bittsteller und keine Partner, das muss sich ändern. Daher fordern wir:

Landwirtschaft und Gesellschaft – Partner auf Augenhöhe

1.) Die in Artikel 148, VO 1308/2013 GMO geschaffene Möglichkeit, den Vertragspartnern des Primär- und Sekundärsektors eine verbindliche Vorgabe zum Abschluss von Verträgen vor der Ablieferung von Rohmilch und Fleisch (unabhängig von den Unternehmensformen) vorzugeben, muss nun zügig in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Vorgehensweise kann und muss auf alle Produktionszweige ausgeweitet werden.

2.) Grundsätzlich muss gewährleistet werden, dass alle importierten Wa­ren zu hiesig vergleichbaren Sozial-, Umwelt- und Tierschutzkriterien produziert wurden, dies muss in Handelsabkommen festgeschrieben werden.

3.) Alle landwirtschaftliche Produkte – auch in verarbeiteten Lebensmitteln und Restaurants, – müssen eine verbindliche klare Herkunftslandkennzeichnung erhalten, damit der Verbraucher leicht erkennen kann, woher diese kommen.

4.) Das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLKG) wurde am 6. Mai 2021 verabschiedet, als nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken. Auf dieser Basis lautet die Forderung: Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, Verbot aller unlauteren Handelspraktiken

5.) Keine weiteren Steuererhöhungen oder Auflagen, die sogar inneneuropäisch zu Wettbewerbsnachteilen führen.

Die Forderungen nach einem für den ländlichen Raum verträglichen Wolfsmanagements und einem Bürokratieabbau, der seinen Namen auch verdient, halten wir ebenfalls weiter aufrecht.
Um beim Bürokratieabbau ein Zeichen des guten Willens zu setzen, benötigt es einer Auflistung aller aktuell gültigen Verordnungen und Auflagen, die ordnungsrechtliche Relevanz haben und in Ergänzung dazu jene, die in Verbindung mit Förderungen stehen.

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